Der Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiger Bestandteil des Scheidungsverfahrens, unabhängig davon, ob während der Ehe gemeinsame Kinder vorhanden waren oder aus welchen Gründen ein Ehepartner nicht in vollem Umfang arbeiten konnte. Durch den Versorgungsausgleich werden die Rentenansprüche jedes einzelnen Ehegatten ermittelt und miteinander verglichen. Anschließend wird eine Ausgleichszahlung festgelegt, die derjenige leisten muss, der während der Ehezeit höhere Rentenansprüche erworben hat. Dieser Ausgleich dient dazu, die während der Ehezeit erworbene Versorgungsgleichheit zwischen den Ehepartnern sicherzustellen und mögliche finanzielle Ungerechtigkeiten auszugleichen.
Was fällt in den Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich bei Scheidung umfasst nahezu alle Anwartschaften sowie die bereits in Anspruch genommenen Altersversorgungsbezüge. Eine Anwartschaft bedeutet, dass Sie durch regelmäßige Zahlungen in einen Altersvorsorgevertrag oder eine Rentenkasse das Recht erwerben, im Alter eine Rente zu beziehen. Ihre bis dato bestehende Anwartschaft entwickelt sich dabei zu einem konkreten Anspruch auf Zahlung einer Rente.
Für den Versorgungsausgleich bei Scheidung werden folgende Versorgungsarten berücksichtigt:
- Gesetzliche Rentenversicherung, einschließlich der Deutschen Rentenversicherung Bund (BfA), der Deutschen Rentenversicherung der Bundesländer und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Beamtenversorgung, also Pensionsansprüche
- Ansprüche als Berufssoldat
- Betriebliche Altersversorgung
- Tariflich vereinbarte Zusatzversorgungen
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, wie die RZVK und KZVK
- Berufsständische Altersversorgung für Freiberufler
- Private Rentenversicherungen wie die Riesterrente und die Rürup-Rente
- Private Kapitallebensversicherungen, sofern bereits ein Rentenwahlrecht ausgeübt wurde
- Rentengleich wiederkehrende Leistungen wie die Altershilfe für Landwirte
Kontenklärung
Häufig führt der Versorgungsausgleich dazu, dass das Scheidungsverfahren erheblich verzögert wird. Es liegt in der Verantwortung der Parteien, sicherzustellen, dass das Scheidungsverfahren zügig durchgeführt werden kann, indem sie ihre Altersversorgung sorgfältig prüfen. Es ist ratsam, frühzeitig damit zu beginnen, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen, die das Familiengericht für die Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung benötigt.
Um Ihre möglichen Ansprüche aus vergangenen Zeiten zu klären, benötigen Sie entsprechende Unterlagen, deren Beschaffung oft Zeit und Aufwand erfordert. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig darum zu kümmern. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Beschleunigungsmöglichkeiten
Um den Versorgungsausgleich bei Scheidung zu beschleunigen und Ihr Versicherungskonto zu klären, empfiehlt es sich, entweder vorab telefonisch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung anzurufen oder ein kurzes Schreiben dorthin zu senden. Die Deutsche Rentenversicherung wird Ihnen dann die erforderlichen Formulare zusenden, in denen alle relevanten Angaben abgefragt werden.
Wenn Sie eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie möglicherweise mehrere Wochen auf einen Termin warten, da es erhebliche Vorlaufzeiten geben kann. Die Bearbeitungsdauer hängt dann davon ab, ob für etwaige Lücken noch aussagekräftige Unterlagen vorhanden sind. Wenn Sie Ihre Unterlagen lückenlos vorlegen können, wird Ihr Versicherungsverlauf schnell geklärt und einem Versorgungsausgleich bei Scheidung steht nichts im Wege. Ihr Rentenversicherungsträger wird im Rahmen der Kontenklärung Ihre bisher erfassten Daten überprüfen und Sie benachrichtigen, falls Lücken bestehen.
Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?
Gemäß § 1408 Abs. 2 BGB haben Ehepartner die Option, den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise mittels einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung auszuschließen.
Im Rahmen einer Scheidung haben die Ehepartner die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich auszuschließen. Dies ist besonders dann denkbar, wenn die Ehe kurz war, keine Kinder vorhanden sind und beide Partner berufstätig sind.
Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann entweder notariell oder durch einen gerichtlichen Vergleich erfolgen.
Wenn der Versorgungsausgleich im Rahmen einer Scheidung durch einen gerichtlichen Vergleich ausgeschlossen werden soll, müssen beide Ehepartner vor Gericht anwaltlich vertreten sein. Das Gericht überprüft dabei, ob die Sicherheit des berechtigten Ehepartners im Alter und bei Invalidität gewährleistet ist und ob der Ausgleich in Art und Höhe angemessen ist.
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