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Grundsätzliches zur einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt

Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehepartner gemeinsam ihren Scheidungswunsch im Rechtssinne erklären. Das bedeutendste Merkmal einer einvernehmlichen Scheidung ist die Übereinstimmung beider Ehepartner hinsichtlich ihres gemeinsamen Scheidungswunsches. Beide Ehegatten müssen übereinstimmen, dass sie ihre Ehe nicht fortsetzen möchten. Darüber hinaus müssen sie in Bezug auf wesentliche Scheidungsfolgen eine Einigung erzielen können. 

Ihre Vorteile im Überblick

Eine einvernehmliche Scheidung stellt in der Regel eine kostengünstigere und weniger zeitaufwendige Option dar im Vergleich zu einer streitigen Scheidung oder sogar einer Härtefallscheidung. Insbesondere für Paare mit gemeinsamen Kindern ist eine einvernehmliche Scheidung oft die empfohlene Wahl. In diesem Fall haben sich die Ehepartner bereits über die Scheidung und idealerweise auch über deren Folgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich geeinigt.

Die Einigkeit zwischen den Ehepartnern ermöglicht es, die Kosten für einen zweiten Anwalt und einen langwierigen Gerichtsprozess zu sparen. Denn bei einer einvernehmlichen Scheidung ist nur der Antragsteller gesetzlich verpflichtet, einen Anwalt zu beauftragen. Der andere Ehepartner, der den Scheidungsantrag nicht stellt, kann, aber muss nicht, von einem Anwalt vertreten werden.

Scheidungsfolgenvereinbarung

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können zahlreiche Punkte geregelt werden, die normalerweise Bestandteil des Scheidungsverfahrens wären. Hierbei können Vereinbarungen getroffen werden über:

  • Die Verteilung des Hausrats
  • Das Sorgerecht, den Unterhalt und den Umgang mit gemeinsamen Kindern
  • Die Nutzung der bisherigen Wohnung oder des Hauses und die Übernahme der damit verbundenen Kosten
  • Die Aufteilung der Zahlungsverpflichtungen aus gemeinsamen Krediten, wie beispielsweise einem Immobilienkredit
  • Eventuelle Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt, auch unabhängig von gesetzlichen Unterhaltspflichten

Darüber hinaus können in der Vereinbarung auch Regelungen zum Versorgungsausgleich und gegebenenfalls zum Verzicht auf den Zugewinnausgleich festgelegt werden. Ebenso kann die Verteilung der Kosten für eine (notarielle) Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung in der Vereinbarung festgelegt werden.

 

Warum eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Die Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind offensichtlich: Alles, was zwischen den Partnern einvernehmlich geregelt wird, entlastet das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht erheblich. Dies führt zu einer Zeit-, Kosten- und Stressersparnis, da viele Streitpunkte bereits im Vorfeld geklärt wurden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Rechtsanwalt erforderlich, der den Scheidungsantrag stellt. Dadurch kann das gesamte Scheidungsverfahren auf weniger als 3 Monate verkürzt werden.

Zögern Sie nicht länger und treten Sie noch heute mit uns in Kontakt, um den Beginn eines kostengünstigen und stressfreien Scheidungsverfahrens einzuleiten. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Scheidungsprozess so reibungslos wie möglich verläuft. Wir bieten Ihnen nicht nur rechtliche Beratung und Vertretung, sondern auch Unterstützung bei der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, um Konflikte zu minimieren und das Verfahren für Sie zu beschleunigen. Wir begleiten Sie durchgehend professionell beim Prozess.

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