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Das Kindeswohl

Die Trennung von Ehepartnern ist oft von hitzigen Auseinandersetzungen darüber begleitet, wer die Oberhand über das alltägliche Leben der gemeinsamen Kinder haben soll. In einer Zeit, die naturgemäß von emotionaler Belastung geprägt ist, kämpfen die Eltern oft darum, ihre eigenen Vorstellungen durchzusetzen. Doch das Gesetz stellt klar: Das Wohl des Kindes steht über allem.

Eltern sind dazu verpflichtet, ihre eigenen Bedürfnisse und Emotionen zugunsten des Wohlergehens ihrer Kinder zurückzustellen.

Leider werden Scheidungskinder oft als Mittel zum Zweck missbraucht, um den Ex-Partner unter Druck zu setzen. Die Realität zeigt jedoch, dass es für viele Eltern eine enorme Herausforderung darstellt, das Prinzip des „Kindeswohls“ umzusetzen, und viele scheitern daran. In solchen Fällen sind es letztendlich Familiengerichte, die über das Schicksal der Kinder entscheiden müssen. Die hohe Anzahl solcher gerichtlichen Auseinandersetzungen spricht für sich.

Die häufigsten Streitpunkte drehen sich darum, bei welchem Elternteil das Kind leben soll und wie oft der andere Elternteil das Kind besuchen darf, insbesondere wenn es im Haushalt des anderen Elternteils lebt.

Darf ein Elternteil dem anderen wichtige Entscheidungen vorenthalten? Wie sollte der Umgang mit dem Kind gestaltet sein, und welche Verhaltensweisen sind zu vermeiden?

Oft spielen auch finanzielle Fragen eine Rolle, sei es die Beteiligung an den Kosten eines Schulausflugs oder die Finanzierung einer kieferorthopädischen Behandlung. Angesichts der Vielfalt des täglichen Lebens sind die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend umfangreich. 

Die elterliche Sorge

Elterliche Sorge ist ein zentraler Bestandteil des Familienrechts und umfasst die Entscheidungsbefugnis eines oder beider Elternteile in Bezug auf die Belange ihres Kindes. Es ist das Recht, wichtige Entscheidungen zu treffen, die das Leben und die Entwicklung des Kindes betreffen, sei es die Wahl der Schule, die Einschulung, die Gesundheitsfürsorge oder die religiöse Erziehung. 

Die elterliche Sorge wird in zwei Hauptbereiche unterteilt, nämlich die Personensorge und die Vermögenssorge.

Die Personensorge umfasst alle Aspekte, die die persönliche Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes betreffen, einschließlich Gesundheit, Bildung, Religionszugehörigkeit und Aufenthaltsbestimmung. Sie beinhaltet das Recht, medizinische Entscheidungen für das Kind zu treffen, den Schulbesuch zu bestimmen und den Umgang mit Freunden zu regulieren.

Die Vermögenssorge hingegen betrifft die finanziellen Angelegenheiten des Kindes, wie z.B. die Verwaltung von Vermögen, Erbschaften oder Schenkungen zugunsten des Kindes und die Verwaltung von Bankkonten oder Investments.

Umgangsrecht und Umgangsrelegungen

Das Umgangsrecht ist ein fundamental wichtiger Bestandteil des Familienrechts, der die Beziehung zwischen Eltern und ihren Kindern maßgeblich prägt. Es gewährleistet den Eltern das Recht und die Pflicht, Zeit mit ihren Kindern zu verbringen, und bietet dem Kind die Möglichkeit, regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben. Diese gemeinsam verbrachte Zeit ist von entscheidender Bedeutung für die emotionale Entwicklung und das Wohlergehen des Kindes.

Im Kern ist das Umgangsrecht das Recht, gemeinsame Zeit zu verbringen und den elterlichen Einfluss auf das Kind auszuüben. Es umfasst eine Vielzahl von Aspekten, die von regelmäßigen Besuchen bis hin zu telefonischen oder postalischen Kontakten reichen können. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass das Umgangsrecht strikt vom Sorgerecht zu unterscheiden ist.

Während das Sorgerecht die Entscheidungsbefugnis über die Lebensführung des Kindes betrifft, regelt das Umgangsrecht die konkreten Umgangsmodalitäten zwischen Eltern und Kind.

Die gesetzlichen Grundlagen für das Umgangsrecht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere in § 1684 BGB.

Dieser legt fest, dass jedes Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat und dass jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet ist. Dabei steht das Kindeswohl stets im Mittelpunkt, wie auch § 1697a BGB betont, der den Familienrichter dazu verpflichtet, diejenige Entscheidung zu treffen, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Die konkrete Ausgestaltung des Umgangsrechts erfolgt individuell und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände und Bedürfnisse der beteiligten Familienmitglieder. Dies kann bedeuten, dass das Umgangsrecht in regelmäßigen Abständen oder nach einem flexibleren Zeitplan ausgeübt wird, je nach Alter des Kindes und der Beziehung zu den Eltern.

In Fällen, in denen Uneinigkeit über das Umgangsrecht besteht, kann die Einbeziehung eines Mediators oder Rechtsanwalts für Familienrecht hilfreich sein, um eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Denn letztendlich geht es darum, sicherzustellen, dass das Kind die bestmögliche Betreuung und Unterstützung erhält, um sich gesund und glücklich zu entwickeln.

Wenn es um das Wohl Ihres Kindes geht, ist kompetente rechtliche Beratung unerlässlich. Unser Kollegium für Familienrecht steht Ihnen zur Seite, um Sie durch jeden Schritt des Prozesses zu begleiten. Wir verstehen die Sensibilität und die Herausforderungen, die mit Fragen des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge einhergehen, und setzen uns mit Leidenschaft für Ihre Rechte und die Ihres Kindes ein. Durch unsere individuelle und einfühlsame Beratung entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die auf die einzigartigen Bedürfnisse Ihrer Familie zugeschnitten sind. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation zu verstehen und Ihnen alle verfügbaren rechtlichen Optionen aufzuzeigen.

Wenn Sie Unterstützung bei Fragen zum Umgangsrecht, zur elterlichen Sorge oder anderen familienrechtlichen Angelegenheiten benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Rechte zu schützen, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: das Wohl Ihres Kindes.